Richtigstellung des Main-Post-Artikels vom 21.12 zum Wohnpflegeheim

Der Artikel der Main-Post am 21.12.24 behandelt die Situation unseres Wohnpflegeheims in Eisingen. Die Berichterstattung macht eine Richtigstellung seitens der Geschäftsführung notwendig, um falsch dargestellte Zusammenhänge klarzustellen.

Zum Hintergrund: Die FQA hat zum 31.03.25 hohe Zwangsgelder angekündigt, wenn ihre Forderungen bezüglich der Bäder im Wohnpflegeheim bis dahin nicht umgesetzt sind. Im weiteren Verlauf können sich diese Zwangsgelder erhöhen. Die Sanierung können wir aufgrund mangelnder Refinanzierung für Sanierungsmaßnahmen sowie einer fehlenden Ausweichimmobilie nicht umsetzen. Das Beharren der FQA auf ihre Forderungen – ohne entsprechende Refinanzierung durch den Bezirk – würde zu einer Schließung des Wohnpflegeheims zwingen, um eine Insolvenz durch Zwangsgelder der FQA zu vermeiden. Eine Schließung des Wohnpflegeheims wäre zum Schaden all unserer Bewohner:innen und deren Angehörigen, weswegen wir uns an Politik und Behörden gewandt haben, um eine konstruktive Lösung zu finden.

Anders als im Artikel zugespitzt dargestellt, steht das St. Josefs-Stift aber nicht kurz vor dem Aus oder der Insolvenz. Und wir tun alles in unserer Macht stehende, um auch unsere Bewohner:innen im Wohnpflegeheim weiter zu begleiten. Aber: Politik und Behörden vertrauen schon viel zu lange darauf, dass Einrichtungen unter den widrigsten Rahmenbedingungen einfach weitermachen und die Verantwortung weiterhin alleine tragen werden. Doch es wird Zeit, dass wir für die Übernahme dieser gesellschaftlichen Verantwortung die notwendigen Voraussetzungen einfordern. Deswegen müssen wir Politik und Behörden deutlich vor Augen führen, dass sie ihrerseits Verantwortung übernehmen und faire Bedingungen herstellen oder mit den Konsequenzen umgehen müssen. Es muss Politik und Behörden klar sein, dass ein „Weiter So“ auch verheerende Folgen wie Schließungen von Wohnheimen bedeuten würde. Dieser Weg ist wahrlich nicht einfach. Aber wir sind überzeugt, dass wir ihn gehen müssen, um die Interessen von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu sichern. Was also sicherlich existenzbedrohlich wirkt, soll die Rechte und Interessen der Menschen schützen, die selbst nicht für sich einstehen können. 

Zum Sachverhalt haben wir gegenüber der Main-Post ausführlich Stellung genommen. Leider wurden im Artikel dennoch wichtige Elemente weggelassen oder falsch dargestellt, die wir hier berichtigen wollen.

  • Richtig ist, dass die FQA Zwangsgelder von 45 Tsd. Euro vollstreckt hat. Falsch ist, dass sie vollstreckt wurden, weil das St. Josefs-Stift 45 Tsd. Euro nicht bezahlen kann. Wir haben diese nicht gezahlt, weil die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Landratsamt zugesichert worden ist und das Zwangsgeld auf Tatsachen beruht, die vom Amtsgericht bereits zu unseren Gunsten entschieden wurden oder mitunter gar nicht in unserer Hand liegen. Entgegen der Zusage, dass von der Vollstreckung abgesehen wird, hat das Landratsamt die Vollstreckung ohne die Möglichkeit einer Intervention durchgeführt. Einrichtungen in den schwierigsten Zeiten der Eingliederungshilfe mit Zwangsgeldern zu belegen entbehrt für uns jeder Moral. Die FQA fordert mitunter Maßnahmen, die sich wegen fehlender Mittel oder Fachkräftemangel faktisch nicht umsetzen lassen. Die Ordnungsbehörde entledigt sich ihrer Verantwortung, die große Last bleibt allein bei der Einrichtung. Das bringt in der Sache keinen Schritt weiter, sondern vergrößert nur die Not. 
  • Es ist die Rede davon, dass die FQA darauf beharrt, „dass die Ursache des Schimmels in den Bädern beseitigt wird“. Der damit gezielt erweckte Anschein, dass sich das St. Josefs-Stift weigern würde, Schimmel zu beseitigen ist falsch: wo auch immer Schimmel in unseren Gebäuden auftaucht, wird dieser beseitigt – dafür warten wir nicht auf einen Bescheid. Hintergrund ist, dass die FQA die immer wieder gleiche Stelle als Schimmel bemängelt, obwohl eine externe Firma mehrfach bestätigt hat, dass es sich hierbei um eine Verfärbung handelt.
  • Es stimmt nicht, dass das St. Josefs-Stift nichts davon gewusst haben will, dass die Forderung nach einer Sanierung der Bäder seit 2017 besteht. Wir haben der Main-Post gegenüber offen kommuniziert: es ist bekannt, dass der Bescheid schon länger besteht, allerdings hat die neue Geschäftsführung und Einrichtungsleitung einen Bescheid von der FQA mit der Forderung bezüglich der Bäder im Wohnpflegeheim erstmals im Dezember 2022 erhalten (inklusive des Hinweises, dass diese Forderung bereits länger besteht). Abgesehen davon war der generelle Sanierungsbedarf aber ohnehin bekannt, weswegen auch vor Dezember 2022 bereits höhere Mittel beim Bezirk beantragt wurden. Was in der Zeit 2016/2017 bis zum Wechsel in der Geschäftsführung in 2021 passiert ist, ist den jetzigen Verantwortlichen nicht bekannt.
  • Entgegen der Behauptung, dass nach dem Bescheid 2022 nichts unternommen wurde, haben wir die nötigen Maßnahmen geprüft, die Kosten beim Bezirk geltend gemacht, Übergangslösungen umgesetzt und eine Ausweichimmobilie gesucht. Denn entscheidend ist auch: um die Forderungen umzusetzen, müssten unter anderem Betonwände abgebaut, das Wasser im Wohnpflegeheim abgestellt, Sanitäranlagen versetzt und Trennwände eingezogen werden. So eine umfassende Sanierung ist im laufenden Betrieb eines Wohnpflegeheims mit Menschen mit hohem Assistenz- und Pflegebedarf nicht ohne weiteres möglich und mit erheblicher Belastung für Bewohner:innen und Mitarbeitende verbunden. Neben den bereits beantragten höheren Investitionsmitteln suchen wir deswegen seit zwei Jahren nach einer geeigneten Ausweichimmobilie und haben verschiedene Optionen besichtigt und geprüft – bis heute ließ sich trotz Bemühung keine geeignete Ausweichimmobilie finden, da mitunter auch Förderrichtlinien des Bezirks für leerstehende Immobilien anderer Träger entgegenstehen. Zudem haben wir schnell realisierbare Übergangslösungen wie das Anbringen von Sichtschutz umgesetzt, der von der FQA aber nicht akzeptiert wurde.
  • Der Bezirk Unterfranken entgegnet, dass er seiner Verpflichtung nachkommt und alle gesetzlichen Auflagen refinanziert. Diese Behauptung ist nicht korrekt. Der Bezirk hat die Mittel 2023 zwar erhöht, diese reichen angesichts des über Jahrzehnte angelaufenen Instandhaltungsbedarfs aber maximal, um den Status Quo zu erhalten – nicht aber, um nennenswerte Sanierungen und Modernisierungen vorzunehmen. In unseren Verhandlungen fordern wir stets, dass entweder eine ortsübliche Miete refinanziert wird oder aber die Kosten für die nötigen Sanierungsmaßnahmen übernommen werden (darunter die Kosten für die Badsanierung). Um auf die Notwendigkeit bezüglich gesetzlicher Auflagen aufmerksam zu machen, gab es sogar einen gesonderten Termin. Wie vereinbart haben wir dem Bezirk danach nochmals eine gesonderte Auflistung mit den Maßnahmen zukommen lassen, die wir anhand der FQA-Auflagen dringend umsetzen müssen. Im November 2024 haben wir erneut einen Pflegesatzantrag mit der Forderung nach der Refinanzierung einer ortsüblichen Miete gestellt. Wie diese Verhandlung Anfang nächsten Jahres ausgeht, bleibt abzuwarten. Der Bezirk ist sicherlich bemüht, uns als Einrichtung zu unterstützen, aber durch fehlende finanzielle Mittel nicht in der Lage, die Kosten der Eingliederungshilfe zu decken. Nicht ohne Grund hat sich der Bezirk mit genau diesem Notruf selbst an die bayerische Regierung gewendet und tut seine Not ebenfalls öffentlich kund.

Wir müssen mit einem Personalmangel, einer sich daraus ergebenden Überlastung des vorhandenen Personals, sehr begrenzten finanziellen Mitteln und dem sich daraus ergebenden Sanierungsstau umgehen. Mitarbeitende und Leitungskräfte sind unter diesen Rahmenbedingungen Tag und Nacht damit beschäftigt, die Betreuung von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten und trotz allem mit Herz und Wärme für sie da zu sein.

Wir verstehen, dass die FQA die gesetzlichen Auflagen durchsetzen muss. Wir verstehen, dass der Bezirk haushaltsbedingt eingeschränkt ist und deswegen nicht ausreichend Mittel dafür zur Verfügung stellen kann. Dann fordern wir aber auch das gemeinschaftliche Verständnis, dass wir damit an faktische Grenzen stoßen und es im Interesse der Menschen mit Behinderung eine konstruktive Lösungsfindung braucht. An dieser Forderung halten wir zum Wohle unserer Bewohner:innen fest.

Es ist verständlich, dass Einrichtungen das Aufbegehren lange gescheut haben und die meisten es immer noch tun. Groß ist die Sorge, dass man es sich mit Behörden verscherzt, von denen man abhängig ist. Groß ist die Befürchtung, dass man öffentlich in den Schmutz gezogen wird – sei es für tatsächliche Fehler, die überall passieren oder falsche Behauptungen. Dieser Artikel zeigt mehr als deutlich, dass dies tatsächlich Teil des Weges ist. Dennoch scheuen wir ihn nicht. Denn zu den Fehlern, die wir machen, stehen wir. Für Unzulänglichkeiten, für die wir nichts können, fordern wir die Verantwortlichen.

Menschen mit Behinderung sind kein Kostenfaktor. Menschen mit Behinderung bereichern unsere Gesellschaft. Wir sind froh, dass sie da sind. Und sie haben das Recht auf ein schönes Leben mit allem, was dazu gehört. Denn jeder Mensch hat unabhängig von seinen Bedürfnissen einen Platz in unserer Gesellschaft verdient. Wir setzen uns mit allem, was uns möglich ist, dafür ein.

Marco Warnhoff
Geschäftsführer